GRATIS Leihwagen für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren (Bundesweit!)

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Jetzt bekommen Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen, Kliniken oder Corona-Testlaboren, die kein eigenes Auto zur Verfügung, haben einen gratis Mietwagen für einen Monat für den Weg zur Arbeit! Und das deutschlandweit! Das Förderprogramm läuft bis zum 30.06.2020.
Häufig gestellte Fragen:
1. Was wird gefördert?
Die Anmietung eines Selbstfahrervermietfahrzeugs durch eine teilnahmeberechtigte Person für maximal einen Monat.
2. Wer kann das Angebot nutzen?
Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren, die von Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr betroffen sind und kein eigenes Auto für den Weg zur Arbeit zur Verfügung haben.
Die/der Beschäftigte muss zudem im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins sein!
3. Wie wird das Angebot genutzt?
Die Beschäftigten in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren füllen den Vordruck Nachweis der Berechtigung zur Vorlage bei einer teilnehmenden Autovermietung aus. Der Arbeitgeber bestätigt auf diesem Formular, dass die/der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf.
Gegen Vorlage des ausgefüllten Berechtigungsnachweises kann das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung angemietet werden.
4. Wer übernimmt die Kosten?
Die Abrechnung mit der teilnehmenden Autovermietung übernimmt zentral die BAV.
Treibstoffkosten und erhöhte Kosten, die durch die Rückgabe von nicht ausreichend betankten Mietfahrzeugen entstehen, tragen die Fahrzeugmieter selbst!
5. Versicherungsschutz bei einem Verkehrsunfall
Ein Versicherungsschutz (Kraftfahrzeughaftpflicht und –Kasko) mit einer Selbstbeteiligung des Fahrzeugführers in Höhe von 175,- Euro ist eingeschlossen.
6. Wie rechnet die teilnehmende Autovermietung mit der BAV ab?
Der förmliche Förderantrag wird elektronisch über das Förderportal des Bundes easy-Online erstellt und eingereicht. Zudem muss der unterschriebene Antrag mit den erforderlichen Pflichtanlagen rechtsverbindlich unterschrieben bei der BAV eingehen. Eine elektronische Signatur ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.
7. Welche Unterlagen (Pflichtanlagen) sind für die Antragsbearbeitung einzureichen?
Für die Bearbeitung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
• Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Nachweis der Berechtigung zur Vorlage bei einer teilnehmenden Autovermietung“
• unterschriebene Abtretungserklärung
• Kopie des Mietvertrages
Dealbild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

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