Der 30.11. ist wie jedes Jahr der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung – bis dahin muss die Kündigung (eigentlich!) beim alten Versicherer eingegangen sein. Allerdings könnt ihr unter Umständen sogar auch im Dezember noch kündigen, Stichwort: Sonderkündigungsrecht. Hier ein paar wichtige Tipps.
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